
Die EU-Kommission will Listungsgebühren und Werbekostenzuschüsse verbieten. Das geht aus dem Entwurf der Richtlinie zu unlauterem Wettbewerb in der Lebensmittellieferkette hervor, der der WirtschaftsWoche vorliegt. Nur noch in Ausnahmefällen sollen diese Praktiken erlaubt sein. Die Branche ist erzürnt und spricht angesichts des Eingriffs in die Vertragsfreiheit von einem „Sündenfall“. Handelsunternehmen fragen sich, warum sich Brüssel überhaupt in die Beziehung zwischen dem Handel und Zulieferern einmischt.
Die Vorschläge aus Brüssel gehen noch weiter: Behörden in den Mitgliedsstaaten sollen künftig Untersuchungen in Handelspraktiken einleiten können, auch wenn keine Beschwerde vorliegt. Sie sollen „abschreckende“ Geldbußen verhängen können, sollten sie Verstöße feststellen. Und die EU-Mitgliedsstaaten können noch strengere Regeln gegen unlauteren Wettbewerb erlassen, wenn sie dies für nötig halten.
Nähere Infos finden Sie in einem Artikel der Wirtschaftswoche vom 9.4.2018 unter Richtlinienentwurf
Inzwischen liegt dazu auch eine erste Stellungnahme des Markenverbands vor.
Markenverband sieht Vorschläge kritisch
Der unter Federführung des Agrarkommissars Hogan erarbeitete Regulierungsvorschlag verfehlt allerdings laut Markenverband, Berlin, trotz zu begrüßender Grundrichtung das Ziel. „Unfaire Handelspraktiken sind in den Wertschöpfungsketten der Konsumgüter ein verbreitetes Phänomen“, sagt Christian Köhler, Hauptgeschäftsführer des Markenverbandes. „Der Bekämpfung dieser Praktiken trägt der Entwurf weder von den betroffenen Verhaltensweisen noch von den abgedeckten Produktsegmenten und den geschützten Unternehmen her Rechnung. So schützt man weder die Vertragsfreiheit noch den Wettbewerb selbst, sondern verzerrt und gefährdet beides.“
Das wettbewerbliche Miteinander in den Wertschöpfungsketten zeige immer wieder die Notwendigkeit auf, unfaire Handelspraktiken zurückzudrängen. Daher unterstütze der Markenverband die Supply-Chain Initiative, die durch Selbstverpflichtung der Unternehmen versuche, Prinzipien guter Geschäftspraktiken durchzusetzen.
Für regulatorische Maßnahmen nennt der Markenverband klare Bewertungskriterien: Eventuell notwendige Verbote müssen demnach die in der Wertschöpfungskette notwendige Flexibilität gewährleisten. Sonst könne den vielfältigen unterschiedlichen Konstellationen in den Konsumgüterbranchen nicht Rechnung getragen werden und das wichtigste Element einer Marktwirtschaft ginge verloren, die Vertragsfreiheit. Gleichzeitig müssee eine Regulierung so ausgestaltet werden, dass eine zeitnahe Durchsetzung von Verboten auch tatsächlich und trotz Angst von Beschwerdeführern vor einer Sanktionierung durch ihre Geschäftspartner effektiv möglich sei.