Pönale vermeiden: Anpassung der Planmengen in der Verpackungslizenzierung
Die Verträge mit den Dualen Systemen gewähren in der Regel eine Anpassung der Planmengen für das laufende Kalenderjahr bis zum 15. oder 31. August. Diese Anpassung ermöglicht den Erstinverkehrbringern von Verpackungen eine Vermeidung eventueller Pönalen, die bei deutlichen Unter- oder Überschreitunng der ursprünglichen Planmengen anfallen könnten. Da die Verträge in der Regel eine Abweichung der …