Neue Kosten durch das Einwegkunststofffondsgesetz EWK FondsG

Seit 2024 besteht das Einwegkunststofffondsgesetz und wird für einige Unternehmen nicht unerhebliche Zusatzkosten verursachen. So hat ein mittelständischer Knabbergebäckhersteller für 2024 mit circa 500.000 € Mehrkosten zu rechnen. In diesem Fall war dem Unternehmen noch gar nicht bewusst, dass diese Kosten auf ihn zukommen werden. Die Rechnung wird vom Bundesumweltamt erst im Frühjahr 2025 präsentiert. …

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