GPS-Verfolgung von Aussendienst-Mitarbeitern
Ein durchaus wichtiges Urteil über die Nutzung von Firmenfahrzeugen – speziell für Außendienst Mitarbeiter, die auch ihre Fahrzeuge privat nutzen dürfen – ist vom Verwaltungsgericht Lüneburg gesprochen worden. Die Rechtsanwältinnen Anna-Lena Glander und Alexa Finke, LL.M. von Heuking Kühn Lüer Wojtek haben über das Urteil des VG Lüneburg einen spannenden Artikel verfasst. “Für den Einsatz …