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Es wird keine „Abmahnwelle“ durch die DSGVO geben!

Beim Recherchieren sind wir auf eine Veröffentlichung im Portal „gründerszene“ vom 25.5.2018 gestossen. Derzufolge wohl nach Aussagen von Abmahnanwälten keine Abmahnwelle wegen der DSGVO zu erwarten ist. Doch lesen Sie selbst:

Warum es wohl keine Abmahnwelle geben wird.

„Werden bald massenhaft böse Briefe an Webseiten-Betreibe verschickt, die gegen Datenschutzregeln verstossen haben?  Lohnt sich nicht, sagen zumindest die, die es wissen müssen“.

„Das ist juristisch kein Geschäftsmodell, das man ernsthaft befürchten müsste“, sagt Björn Frommer von Waldorf Frommer aus München, eine der größten Abmahnkanzleien Deutschlands. Massenhaft kleine Verstöße abzumahnen – etwa wegen einer falsch formulierten Datenschutzerklärung auf der Website, wie es nun vielfach befürchtet wird – hält er aus anwaltlicher Sicht für viel zu aufwendig. „Viele Fragen lassen sich selbst von Experten nicht eindeutig beantworten. Anwälte, die hier ein Abmahnmodell für sich sehen, werden sicher schnell, spätestens vor Gericht, ihr blaues Wunder erleben.“ Auch Benedikt Schweinfurth bemerkt zudem, dass es fraglich sei, „ob die Vorschriften der DSGVO überhaupt wettbewerbsrechtlich abmahnbar sind – und wenn ja, welche“. Klarheit könnten hier nur Gerichtsurteile schaffen“.

Nähere Infos zu dem Artikel finden Sie unter Datenschutz 

Risiko-Check, wer abmahnen könnte

Lesenswert ist auch ein Blogbeibeitrag auf den Seiten von Dr.Web , in dem die unterschiedlichen Abmahnrisiken durch Einzel-Personen, Verbraucherschutz-Organisationen, Wirtschaftsverbände und Ihre Konkurrenten reflektiert, die Wahrscheinlichkeit von Abmahnungen betrachtet und Verhaltens-Empfehlungen gibt, falls es doch mal zu einer Abmahnung kommen sollte. Infos dazu finden Sie unter Abmahnungen nach der DSGVO im Risikocheck

Behörden werden sich auf die großen Anbieter konzentrieren

Hinweisen möchten wir auch auf die Worte der zur Einführung der Verordnung zuständigen EU-Justizkommissarin Věra Jourová. Die sagte in einem Interview mit der ZEIT wörtlich: „Es geht [bei der DSGVO] um gesunden Menschenverstand und Verhältnismäßigkeit. Wenn Ihnen jemand eine E-Mail schreibt und Ihnen zugesteht, dass Sie seine Daten verwenden dürfen, dann ist doch klar, dass er Ihnen eine Einwilligung erteilt. Im Übrigen sanktionieren die Datenschutzbeauftragten nicht nur, sondern beraten auch. Meine Prognose ist, dass sich die Behörden auf die Anbieter konzentrieren, die den größten Schaden verursachen können, die die meisten Daten verarbeiten.“

Ausschluss bei misbräuchlicher Geltendmachung

Wenn Sie das Risiko sehen, dass eine bestimmte Kategorie von Anwälten jetzt verstärkt Abmahnungen nur zu dem Zweck versenden, um Kosten der Rechtsverfolgung oder sonstiger Aufwendungen entstehen zu lassen, so schliesst das Gesetz ausdrücklich eine „missbräuchliche Geltendmachung“ aus. Sh. dazu http://www.gesetze-im-internet.de/uklag/__2b.html