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Pönale vermeiden: Anpassung der Planmengen in der Verpackungslizenzierung

Die Verträge mit den Dualen Systemen gewähren in der Regel eine Anpassung der Planmengen für das laufende Kalenderjahr bis zum 15. oder 31. August. Diese Anpassung ermöglicht den Erstinverkehrbringern von Verpackungen eine Vermeidung eventueller Pönalen, die bei deutlichen Unter- oder Überschreitunng der ursprünglichen Planmengen anfallen könnten.

Da die Verträge in der Regel eine Abweichung der Planmengen von mindestens 10% erlauben, ist bei normalem Geschäftverlauf und realistischer Planung, nicht mit einer Unter- oder Überschreitung zu rechnen. Eine vereinbarte Toleranz von zum Beispiel 10% bezieht sich auf das gesamte Kalenderjahr, so dass sich daraus bei einer Anpassung zum 31. August eine Toleranz von 30% für die Planung des dritten Tertials ergibt.

Dennoch kann es Szenarien geben, die gravierende Abweichungen hervorrufen. Das können Ein/Auslistungen, Launches oder Einstellungen von Produktlinien sein. So kann zum Beispiel ein mittelständischer Nahrungsmittelhersteller eine große nationale Marke von einem Nahrungsmittelkonzern übernehmen, der in Zukunft nur noch internationale Marken in Deutschland vertreibt.

Meist weisen die Dualen Systeme im August auf die Möglichkeiten zur Anpassung hin.

Bernhard Labusch

Bernhard Labusch
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